Der Weg in die kulturelle Armut

Dienstag, 29. Mai 2012

In einem Artikel vom 27. Mai 2012 denken die Cicero-Autoren Thomas Platt und Julius Grützke über Patente auf Rezepte nach [Link] und kommen zu dem Ergebnis, dass das doch eigentlich ganz großartig für die Urheber von Rezepten wäre, wenn es das gäbe. Wenn ich über eine solche Konstellation nachdenke, kommt mir sofort ein fiktiver, dystopischer Dialog zwischen Vater und Sohn in den Sinn: „Papa, Papa, ich möchte am Wochenende Germknödel mit Vanillesoße essen.“ „Das geht nicht, mein Schatz, die Gebühren für das Germknödelrezept sind leider zu hoch. Das können wir uns nicht leisten. Deshalb wird es am Sonntag, wie jeden anderen Tag auch, namenlosen Getreidebrei geben.“ Guten Appetit! (mehr …)

Musikpiraten – Weihnachtslieder unter CC-Lizenz

Mittwoch, 17. November 2010

Eigentlich müßte ich ja Monteverdi analysieren. Aber jetzt blogge ich doch wieder… Ich möchte nämlich einerseits auf eine grandiose Aktion des Musikpiraten e.V. aufmerksam machen, andererseits an einem ganz bestimmten Punkt dieser Aktion auch Kritik üben. Die Rede ist von Creative Commons-lizenzierte Notenblätter für Advents- und Weihnachtslieder gesucht.

Hintergrund der Aktion ist der Besuch der GEMA (VG-Musikedition) in diversen Kitas und Kindergärten und deren Forderung, für dort kopiertes Notenmaterial Gebühren zu zahlen (heise berichtete). Schließlich seien auch Editionen gemeinfreier Lieder urheberrechtlich geschützt. Das ist zwar korrekt, neigt aber zu absurden Auswüchsen in der Musikpraxis, die wir auch als erwachsene SängerInnen nur zu gut kennen. Daher ruft der Musikpiraten e.V. nun dazu auf, Editionen gemeinfreier Weihnachtslieder bei ihm einzureichen, bzw. auch neue zu komponieren. Die Editionen alter und neuer Lieder soll sich an ein kindliches Publikum richten, darf einstimmig oder mehrstimmig, mit oder ohne Begleitinstrumente sein. Eine prima Sache eigentlich – aus Neukomponisten-Perspektive gibt es m.E. allerdings einen Haken. (mehr …)

Im Mittelalter gab es kein Copyright

Freitag, 14. Mai 2010

Das Copyright ist eine Erfindung der Neuzeit. Die Rechte der Autoren kamen erst mit der Einführung des Buchdrucks und der Notwendigkeit organisierter Produktionsprozesse durch Verlage, Druckereien, etc. Das habe ich gerade wieder in Jan-Dirk Müllers „Aufführung – Autor – Werk“ gelesen, den ich im vorigen Post zusammengefaßt hatte. Der Text gehört quasi zur Grundausbildung eines jeden mediävistischen Literaturwissenschaftlers. Aber ich denke, er ist auch für die aktuelle Piratenbewegung und Copyright-Debatte von Interesse. Er spricht über unsere moderne Auffassung von Autorschaft und davon, dass diese nicht gesetzt, sondern eine von uns konstruierte ist.

Im Mittelalter gab es nämlich „DEN Autor“ nicht und es gab nicht „SEIN Werk“. Es gab viele Vortragende in einer mündlichen Kultur, in der Texte variabel waren und der jeweiligen Vortragssituation angepaßt wurden. Aufmerksamkeit und Lob galten dabei dem Vortragenden, der nicht zwangsweise mit dem Verfasser identisch sein mußte. Denn bedient hat man sich von überall her. Das Kopieren, Ändern und Verwenden von Texten, Formen und Melodien war Gang und Gäbe. Ein Werk dem Publikum auf vollendete Weise darzubringen, war die Kunst und nicht etwa, als erster auf eine Idee gekommen zu sein. „Der Verfasser eines Textes erwirbt an diesem Text kein Eigentum; er stellt etwas her, das anderen zum Gebrauch sich anbietet“, schreibt Müller. Die Vorstellung von einem „geistigen Eigentum“ wäre einem Minnesänger oder mittelalterlichem Zuhörer wohl ziemlich bescheuert vorgekommen.

Müller berichtet dies freilich nicht im Zusammenhang mit der Copyright-Debatte, sondern zeigt sich von einem wissenschaftlichen Disput um den Status einer zwischen mündlicher und schriftlicher Kultur stehenden Literatur inspiriert. Ebenso wie aber die mit dem Buchdruck um 1500 einhergehende Medienrevolution zu einer Neubewertung des Autorbegriffs geführt hat, wie Müller erläutert, scheint mir das bei der aktuellen Medienrevolution auch der Fall zu sein. Der Mythos vom Verfasser-Genie und seiner allumfassenden Gewalt über sein Werk beginnt mit der Einführung des Internets und anderer digitaler Kopien in dem Maße zu bröseln, wie er vor 500 Jahren mit der Erfindung des Buchdrucks erstarkte. Brauchen wir den Autor heute noch oder lebt unsere Kultur durch die Beteiligung und Kreativität aller an ihr teilnehmenden Personen?

In einer schriftlichen Kultur hatte die Kopie materiellen Wert und war entsprechend mit finanziellen Risiken verbunden. In der digitalen Kultur kostet eine Kopie ungefähr genausowenig wie in einer mündlichen. Insofern rücken wir der mündlichen Kultur des Mittelalters und ihrer aufgelockerten, offenen Auffassung von Autor und Werk wieder ein Stück weit näher. Genau an diesem Punkt geraten wir aber in gesellschaftlichen Konflikt. Da gibt es auf der einen Seite Menschen, die noch voll umfänglich an das „geistige Eigentum“ glauben und mental am Autor und seinem Werk festhängen. Da gibt es auf der anderen Seite die, die solche Vorstellungen für überkommen oder zumindest fragwürdig halten. Die einen haben Angst, ihren Status zu verlieren, die anderen fühlen sich unterdrückt und wollen sich emanzipieren.

Ich kann beide Seiten nachvollziehen. Ich bin selbst Autor (gewesen) und verband damit Eitelkeiten und Privilegien. Mir kommt das alles aber zunehmend albern vor und Texte wie der von Müller bestätigen mich darin. Vielleicht ist die Vorstellung von Autor und Werk vor dem Hintergrund der Entwicklung zu einer digitalen Kultur eine Sackgasse.

Suchanfrage vom 27.03.08

Donnerstag, 27. März 2008

Bei Blicken in meine Blogstatistik sorgen die Suchanfragen, mit denen Leute auf meine Seite gefunden haben, immer für die meiste Erheiterung. Ab und an sind da aber auch interessante Fragen formuliert, zu denen ich mich einfach äußern muß. Wo, wenn nicht hier?

Die anonyme Suchanfrage des heutigen Tages lautet:

Darf man ein Gedicht kopieren, wenn man den Autor drunter schreibt? | Darf ich ein Gedicht ins Internet stellen?

Man muß hier unterscheiden zwischen dem Kopiervorgang selbst und der Weiterveröffentlichung des Kopierten im Internet. Kopieren darf man (macht man ja schon, wenn man eine Seite im Browser aufruft), Weiterveröffentlichen grundsätzlich nicht, auch nicht, wenn man den Autor angibt. Und zwar weil das Urhebergesetz besagt, dass man den Autor (zum Schutz vor Mißbrauch seines Werkes) um Erlaubnis bitten muß, damit dieser ggf. Bedingungen mit einem aushandeln kann.

Im Netz gibt es inzwischen viele Autoren, die unter bestimmten Lizenzen veröffentlichen, z.B. CreativeCommons. Diese Lizenzen geben die Bedingungen an, unter denen man kreative Werke weiterveröffentlichen darf. Dann muß man den Autor nur fragen, wenn man unter abweichenden Bedingungen veröffentlichen möchte. Anständige Verfasser- und Quellenangaben sind aber meist unabdingbar.

Wenn man nicht weiß, wer der Autor eines Gedichtes ist, verbietet sich also quasi schon die Weiterveröffentlichung, weil man weder über die Lizenzen Bescheid weiß, noch nachfragen kann. Wenn man sich unsicher ist, wer der Verfasser eines Gedichtes ist, hilft es in gewissen Fällen auch, einfach einen beliebigen Vers aus dem Gedicht in Gänsefüßchen in eine Suchmaschine einzugeben und in den Ergebnissen nach der ältesten Veröffentlichung Ausschau zu halten.

Erläuterung des Gesetzestextes

Auszug aus dem Urhebergesetz der BRD:

§1 Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
§12 (1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.
§13 Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
§14 Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.
§51 Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
§63 (1) 1Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben.

§1 – Das bedeutet, dass jedes irgendwo veröffentlichte Gedicht welches Verfassers auch immer, automatisch urheberrechtlich geschützt ist und der Verfasser sein Recht am Werk geltend machen kann, wenn er es verletzt sieht.
§12(1) – Nicht du bestimmst, dass es okay ist, wenn du ein fremdes Gedicht auf deine Seite stellst, sondern der Autor. Auch wenn der Text schon auf anderen Seiten steht, du mußt den Autor um Erlaubnis bitten, es auch auf deine Seite setzen zu dürfen.
§13 – Unter ein fremdes Gedicht darfst du nicht einfach deinen eigenen, keinen oder einen anderen Namen schreiben (Plagiat), sondern nur genau das, was der Autor mit dir verhandelt hat.
§14 – Wenn du mit einem fremden Gedicht oder Auszügen daraus Schabernack treibst, es z.B. veränderst oder in einen unpassenden Kontext einbettest, dann hat der Autor alles Recht der Welt, dich dafür zur Verantwortung zu ziehen.
§63 Außer dem Fall §51 (Zitat) trifft in der Situation „Gedicht ins Internet“ keiner der im Gesetzestext angeführten Ausnahmefälle zu, d.h. wenn du Teiles eines Gedichtes zitierst, dann bitte mit Angabe des Titels, des Verfassers und der Quelle, wobei ein Zitat natürlich im Umfang angemessen kurz sein muß. Du darfst nicht den gesamten Text ungefragt einstellen, auch nicht mit den geforderten Angaben, weil das den Umfang des Zitats übersteigen würde.

So, bevor du also einen fremden Text einfach auf deiner Seite einstellst, solltest du dir wirklich ganz sicher sein, dass der Verfasser damit einverstanden ist, bzw. du dich gesetzeskonform verhältst, sonst kann es u.U. nämlich ganz schön teuer werden, wenn eine anwaltliche Abmahnung ins Haus schneit.

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Trauriges Jubiläum

Donnerstag, 17. Mai 2007

Rückblick auf 100 Rechtsscherereien

Als ich im November 2004 das erste Mal ein Gedicht von mir von jemand anderem veröffentlicht fand, war ich ein wenig stolz, aber auch bedrückt, meinen Namen nicht unter dem Text zu finden. In meiner jugendlichen Naivität dachte ich, es gehöre zur Allgemeinbildung zu wissen, dass ein kreatives Werk mit dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung automatisch urheberrechtlich geschützt ist und dass man den Verfasser fragen muß, ob man es weiterveröffentlichen darf. Doch als ich den Kontakt zu den verantwortlichen Forenmitgliedern suchte, mußte ich feststellen, dass nicht nur Unbildung, sondern zum Teil schnippische Ignoranz mir gegenüberstanden: „Hättest du haln n Kopierschutz einbauen müssen. Freu dich doch, dass du überhaupt gelesen wirst.“

Mich verletzte diese Ignoranz und ich begann neu über die freie Veröffentlichung und meine Rechte als Urheber nachzudenken. Ich wollte gelesen werden, ich wollte kopiert werden, aber ich wollte auch genannt werden und nicht anderen meine Lorbeeren schenken. Also stellte ich meine Gedichte unter CC-Lizenz und begann meinen Feldzug gegen die Unbildung. Ich durchforstete die Ergebnisse von Google & Co., recherchierte den verantwortlichen Usern hinterher und suchte den Kontakt. Der Großteil war sehr verständig, ergänzte fehlende Namen, Titel und Quellen und beteuerte mir mein Talent – einige waren aber äußerst harte Brocken, die meine Nerven bis auf’s äußerste Strapazierten. Von Löschung, Entstellung und Sperrung meiner Kommentare in Blogs und Foren, über Beteuerungen, man selbst hätte das Gedicht geschrieben bis hin zu Drohungen, man werde das Gedicht jetzt noch woanders veröffentlichen, um mich zu ägern und dann rumkommen, und mich verprügeln, hatte ich alles dabei.

Diese Extreme waren es dann auch, die mich schließlich im letzten Jahr dazu veranlaßten, meinen Pranger zu schließen und mich fortan nur noch an die (in solchen Fragen besser gebildeten) Betreiber solcher Community-Websites zu wenden. Ich möchte mich nicht mehr dem Streß aussetzen, denke aber nach wie vor, dass Aufklärung Not tut. Denn gestern abend habe ich die 100. unzureichende Veröffentlichung eines meiner Texte entdeckt und dies ist ein trauriges Jubiläum. Es kann doch nicht so schwierig und nicht zu viel verlangt sein, auch noch den Autornamen und den Titel zu kopieren. Es ist unfair und schlampig, es nicht zu tun – auch im Internet.

Für Vampire & Werwölfe

Freitag, 11. Mai 2007

Mein Gedicht „Le vampir“ ist der meistgeklaute Text meiner Feder. Am häufigsten entdeckte ich ihn auf den Seiten von MonstersGame, einem online Rollenspiel, bei dem Vampire gegen Werwölfe kämpfen. Irgendwann schenkte mir jemand zur Entschuldigung einen Account auf einem der Server und so kam auch ich dazu, dieses Spiel zu spielen. Für meine Charaktere, einen Werwolf und einen Vampir, hatte ich mir die Gedichte ausgedacht, die du hier lesen kannst. Später kamen auch Auftragsgedichte und ein Text zur Belehrung der Rollenspiel spielenden Gedichtediebe hinzu.

Bitte, vergiß nicht, dass auch diese Gedichte unter CC-BY-NC-ND-Lizenz stehen und nur dann auf der eigenen Homepage, dem eigenen Profil oder sonstwo verwandt werden dürfen, wenn du Titel, Widmung, Verfasser und Quelle in Form eines Backlinks auf meine Homepage http://abgedichtet.org mit angibst.

Symbiose

Vampire, Wölfe, ihr seid schlaue Fabelwesen,
kein Opfer kann sich nirgendwo vor euch verstecken,
denn ihr habt Zähne, Klauen und verbreitet Schrecken.
Das kann man überall so in den Büchern lesen.

Die Kinder fürchten euch, wenn durch die Alten
sie üble Mörder-Mären von euch sagen hören
und ihr im Traum sie heimsucht, um den Schlaf zu stören.
Wollt ihr dies Monster-Image weiterhin behalten?

Dann denkt daran, wo immer ihr euch Menschen zeigt,
verprellt nicht jene, die von euch Geschichten schreiben.
Denn euer Leben hängt allein an ihrem Treiben:
Ihr existiert nicht länger, wenn man von euch schweigt.

Es ist nicht eben leicht Gedichte zu verfassen
von Wölfen und Vampiren. Leicht ist das Kopieren
der Werke, die wir fantasieren. Zeigt Manieren,
denkt nach, seid fair, laßt unsre Namen nicht verblassen!

© levampyre, Mai 2008
http://abgedichtet.org

Für Vampir vielleicht auf Server 13

Und so hast du mich nun doch gefunden…
In der Finsternis hab ich auf dich gewartet.
Ich bin ganz anders als ein Mensch geartet,
ganz anders als ein Wolf, von Glanz umwunden.

Aus meinen Augen blicken funkelnd Jade-
steine, blaß die Haut, in Samt getauchtes
Alabaster und ein lang verbrauchtes
Lächeln zerrt die edle Maskerade.

Hab ich dich verängstigt, dich erschreckt?
Hier bist du eingedrungen – bleib bei mir!
Bin weder Mann, noch Weib, bin ein Vampir
und meine Kampfeslust hast du geweckt.

© levampyre, Dez. 2006
http://abgedichtet.org

Du folgtest achtlos, ahnungslos dem stillen Pfade,
der dich in meine unheilvolle Nähe brachte.
Nun wiege ich dich, zartes Menschenwesen, sachte
in meinen Armen und gewähre dir die Gnade,

die flehendlich dein Blick aus fahler Maskerade
erfragte. Laß der dumpfen Furcht, die ich entfachte,
ich, dein Häscher, uns entschweben! Nein, ich trachte
nicht nach deinem Leben – warte von Dekade

zu Dekade nur auf die verirrten Geister,
jene, die zu einer vollen Mahlzeit taugen,
um sie einen nach dem andern auszusaugen,

denn sie munden herrlich. Sieh! ich bin ein Meister
der Verführung – konnte ohne dein Bemerken
mich an deinem süßen, roten Blute stärken.

© levampyre, Dez. 2006
http://abgedichtet.org

Für Werwolf nicht auf Server 17

Flieht, Vampire, flieht! Ich werde zu euch kommen
und mich rächen, nehmen, was ihr mir genommen,
reißen euch die Haut von euren kranken Knochen,
bis ihr zahlt für das, was ihr an mir verbrochen!

Einst war ich ein Mensch und fern von euren Sitten,
bis ihr Monster mich mit Fäusten und mit Tritten
in den Krieg hineinzogt, den die Kindeskinder
bis auf’s Messer kämpfen wie besess’ne Rinder.

Lächerlich ist euer selbstverliebtes Treiben.
Teils könnt ihr nicht mal die eig’nen Namen schreiben!
Und dann kommt ihr, haltet euch für Todesboten,
doch in meinen Augen seid ihr nur Idioten…

So kämpf ich als Vampyrin einsam unter Wölfen.
(Den dummen Kötern ist ja trotzdem nicht zu helfen.)
Ich bin kein Wolf! Ich war es nie und werd‘ es nimmer.
Doch unter euch zu leben, wär‘ noch viel schlimmer.

© levampyre, Mai 2007
http://abgedichtet.org

Wenn der volle Silbermond
sich durch die blauen Wolken windet,
bleibt mein Wesen nicht verschont,
da sich das Tier zum Menschen findet.

Den Leib umwuchert stumpfes Fell,
hab messerscharfe Zähne, Krallen
und ich agiere rasend schnell.
An meiner Kunst wird jeder fallen.

Mein Heulen fährt durch alle Wipfel
und singt euch meinen Spott und Hohn.
Steig ich von meinem hohen Gipfel,
erwartet mich schon euer Lohn.

Zerfallt zu Staub nun, ihr Vampire!
Niemals brecht ihr meinen Bann.
Ihr glaubt, dass ich im Kampf verliere?
Probiert es aus, so greift mich an!

© levampyre, Dez. 2006
http://abgedichtet.org

Wie dumm, du bist so unbedarft ihr reingetappt,
in meine Falle, ach, du arme Kreatur!
Ich reiß dich, bis dein rotes Fleisch in Fetzen nur
von deinen müden Knochen tot herunterflappt.

Und tief beug ich mich hungrig über den Gewinn,
vergrab mein Wolfesantlitz in die blutge Masse.
Glaub nicht, du nackter Wurm, ich knie vor dir hin,
nur weil ich gierig schlingend nicht mehr von dir lasse!

Ich bin ein wildes Raubtier und ich raub dir alles,
dein Fleisch, dein Gold. Ich hab kein Mitleid, nein, ich krall es
mir einfach und verlaß den Ort des Todesfalles
Das nächste Opfer wartet schon, ich überfall es.

© levampyre, Dez. 2006
http://abgedichtet.org

Für Vampir NinYanna auf Server 17

Wenn Wölfe heulen und die kalte Luft
der Nacht Mäander formt, entsteige
auch ich, Vampir NinYanna, meiner Gruft
und stille wird’s, da ich mich zeige.

Des Mondes Licht fällt fahl auf die Konturen
der Weiblichkeit, die mich mit Glanz umhüllt.
Mein Kommen künden leise nur Lemuren,
ihr ahnt es, wartet meiner, Angst erfüllt.

Ich will euch jagen, Menschen, Höllenwesen
in gleicher Weise: Kampf und Blut und Raub.
Ihr fallt vor meiner Schönheit in den Staub.
Dort dürft ihr einsam und allein verwesen.

© levampyre, Jan. 2007
http://abgedichtet.org

Mein Urheberrechtsdilemma

Dienstag, 21. November 2006

Über das Urheberrecht wurde in letzter Zeit viel diskutiert. In einem Dossier hat c’t jetzt neue Gesetzesentwürfe und zahlreiche Artikel zur Urheberrechtsnovelle in Deutschland zusammengetragen. Auch mich beschäftigt dieses Thema – als Schöpfer sogenannten „geistigen Eigentums“ wie auch als Verbraucher. Da ich beiden Seiten angehöre, fällt es mir schwer, mich zu dem Gesetz zu positionieren, ich sehe Vor- und Nachteile.

Natürlich hatte ich als Dichter, der seine Texte frei und kostenlos im Netz veröffentlicht, schon oft Probleme mit versehentlichen oder völlig beabsichtigten Plagiaten. Gerade im Internet ist dann schwer an die Verantwortlichen ranzukommen. Das veranlaßt mich jedoch nicht, die Vorratsdatenspeicherung und die Möglichkeit der Abfrage dieser Daten durch Rechteinhaber gutzuheißen.

Auch fand ich die Argumentation: „Bau halt einen Kopierschutz ein oder veröffentliche nicht im Netz, wenn du nicht willst, dass deine Gedichte gelesen werden!“, schon immer absurd. Ich finde es völlig legitim, dass Leute Privatkopien machen und verwenden. Ich hätte nicht einmal etwas dagegen, dass sie meine Sachen weiterveröffentlichen, wenn sie nur den Anstand besäßen, dabei auch meinen Namen zu nennen. Freie, kostenlose Kunst für alle! Wäre das nicht eine schöne Vorstellung?

Bei vielen Verbrauchern besteht aber ein defizitäres Verständnis dafür, dass das Schaffen eines kreativen Werkes Arbeit ist, die jemand geleistet hat, ohne den das Betreffende nicht zur Existenz gelangt wäre. Dass das Recht auf Anerkennung solcher Urheberschaft überhaupt gesetzlich geregelt werden muß, ist traurig, aber offenbar nötig.

Ob ich irgendwann aufhören können werde, mich über „Diebstähle“ dieser Art aufzuregen, weiß ich nicht. Aber vielleicht ist es ja auch langsam Zeit, mich von der Vorstellung eines „geistigen Eigentums“ zu verabschieden. Ich habe ein Werk geschaffen, das sich sehen lassen kann und damit ist mein Teil der Arbeit beendet; ein Lorbeerkranz ist nicht nötig. Er macht weder das Werk schöner, noch befähigt er seinen Urheber. Es dient nur der inneren Zufriedenheit des Künstlers, wenn ihm für das, was er geleistet hat, auch die entsprechende Anerkennung zuteil wird.

Künstler, die mit ihrer Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen, sehen das vermutlich schon aus existentiellen Gründen anders, aber zu ihnen gehöre ich (noch?) nicht. Sie vertrauen ihre Arbeiten eher Verlagen, Lables und sonstigen „Rechteverwertern“ an und diese agieren dann z.T. durchaus agressiv und verbraucherunfreundlich (Stichwort: Kopierschutz). Bei einer solchen Fremdverwertung springt für den Urheber letztlich nicht unbedingt mehr heraus, im Gegenteil. Oftmals entstehen ihm zusätzliche Abhängigkeiten und er ist, was die Eigenverwertung anbetrifft, weniger felxibel.

In meinen Augen spielen die neuen Gesetzesentwürfe gerade in novellierten Bereichen diesen Fremdverwertern in die Hände und entfernen sich vom eigentlichen Urheber und dessen Rechten. Dem Verbraucher haftet so von vorn herein das Image eines Verbrechers an.

Die Konsequenz, um diesem Mißstand beizukommen, wäre, dass Verbraucher künftig nur noch lizenzfreie Werke nutzen und Urheber ihre Werke nur noch unter freier Lizenz zur Verfügung stellen. Aber das ist wohl eine Utopie, die noch ihre Zeit brauchen wird. Ob es in Anbetracht der Urheberrechtsnovelle nicht jetzt schon sinnvoll sein könnte, einen Anfang zu wagen, kann jeder ja für sich selbst mal überlegen. Die Möglichkeiten dazu gibt es jedenfalls. Alles, was man tun muß, ist, sich selbstständig zu informieren, um nicht am Ende der Dumme zu sein.

Tipps zum Urheberrecht

Sonntag, 17. September 2006

Wer von uns Online-Poeten, kennt das nicht? Auf einer fremden Seite, vielleicht gar unter einem fremdem Namen prangt unser eigenes Gedicht, das da offenbar ganz ohne unser Wissen veröffentlicht wurde. Wenn dann das Gefühl der Verwunderung von dem der Wut abgelöst wird, fragt sich der eine oder andere: „Ja, dürfen die das denn, kann man da nicht was tun?“ Ja, man kann. Hier stelle ich einige Tipps für Online-Poeten zum Thema Urheberrecht zusammen. Wer Fragen oder Ergänzungen hat, fühle sich frei, diese hier anzubringen.

Das Urhebergesetz (UrhG)

Das Urhebergesetz (UrhG) ist ein Gesetz zum Schutz der Rechte von Urhebern kreativer Werke, wozu auch Gedichte und Essays, nicht aber Briefe gehören. Jeder, der ein kreatives Werk geschaffen und dieses irgendwo im Netz veröffentlicht hat, ist demnach Urheber und genießt den Rechtsschutz, den das Urhebergesetz für ihn bereitstellt.

Das Gesetz besagt unter anderem, dass der Urheber bestimmt, ob und in welcher Form sein kreatives Werk veröffentlicht werden darf [12(1)] und dass er ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft hat [13(1)]. Das heißt zu Deutsch, dass sich jeder, der euer Gedicht irgendwo veröffentlicht hat, selbst wenn er euren und nicht seinen Namen darunter schreibt, erst einmal strafbar macht, wenn er euch nicht vorher um Erlaubnis gebeten hat und ihr diese erteilt habt. Schreibt er dann auch noch seinen eigenen Namen drunter, plagiiert er also euer Werk, macht er sich doppelt strafbar, ganz davon abgesehen, dass das auch höchst unmoralisch ist. Einen Rechtsverstoß dieser Art könnt ihr also zur Anzeige bringen.

Nicht, dass ihr das jetzt falsch versteht. Jeder, der euer Gedicht privat kopiert, einem Freund per E-Mail schickt oder zu hause auf sein Klopapier druckt, darf das natürlich sowieso schon tun und macht sich auch nicht strafbar, wenn er euch vorher nicht um Erlaubnis bittet. Der rechtliche Schutz beläuft sich auf die öffentliche Nutzung. Wenn ihr euer Gedicht also unveröffentlicht in der Schublade bewahrt habt, ist das Ganze eh hinfällig.

Zitate und Quellenangaben

Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, es sei okay, fremde Werke zu veröffentlichten, wenn man nur gescheite Quellenangaben macht. Dass dem nicht so ohne weiteres so ist, sollte aus dem vorhergehenden Absatz deutlich geworden sein. Für Verwirrung sorgt vermutlich Artikel 63 UrhG, der die Nutzungsbeschränkung unter der Prämisse, dass Quellenangaben gemacht werden, aufzuheben scheint. Das tut er auch, jedoch gilt das nur für ganz bestimmte Sonderfälle, die man genau kennen sollte, z.B. für Zitate.

Zitate [§51] dürfen in einem „durch den Zweck gebotenen Umfang“ veröffentlicht werden, z.B. in eigenständigen wissenschaftlichen oder kreativen Sprachwerken. Wenn ihr z.B. eine längere Interpretation schreibt oder eine Buchbesprechung oder aber ein eigenes Gedicht, in dem ihr auf ein geschütztes Werk anspielt, so dürft ihr das, wenn [!] ihr gescheite Quellenangaben macht. Ohne Quellenangabe kein Zitat und ohne Zweck schon gar nicht.

Dauer und Schutz

Jedes kreative Werk eines Zeitgenossen, egal ob es in einem Printmedium oder im Internet, ob es von einem namhaften Autoren oder von Mausi und Pinki auf ihrer Knuddelshomepage veröffentlicht wurde, ist durch das Urhebergesetz geschütz, steht also unter dem „Copyright“ seines Urhebers. Wann das Copyright verlischt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, normalerweise gilt es bis zu 70 Jahre nach dem Tod seines Verfassers [§64]. Wurde ein Werk pseudonym veröffentlicht, gilt das Copyright bis zu 70 Jahre nach der Veröffentlichung [§66].

Maßnahmen bei Verstoß

Jeder Inhaber, Administrator oder Anbieter einer deutschen Website hat die Pflicht, ein Impressum (oder gleichwertige Kontaktmöglichkeiten) auf seiner Seite anzubringen, so dass er im Falle von Rechtsverstößen erreichbar ist. Sucht also zunächst einmal nach Kontaktdaten. Habt ihr welche gefunden, wendet euch an die Verantwortlichen. Weist sie auf den Rechtsverstoß hin, gebt die Stelle an und am besten auch die Referenz auf das UrhG und bittet sie, den Text entweder von der Seite zu nehmen oder in eine Form zu überführen, die euch angemessen erscheint, z.B. mit eurem Copyright-Symbol darunter. (Was genau getan werden soll, entscheidet ihr.) Setzt am besten auch eine Frist, bis zu der das Ganze geschehen sein soll. Reagiert der Verantwortlich nicht, wendet euch an die nächst höhere Instanz oder laßt von einem Anwalt eine Abmahnung schicken. (An der Abmahnung verdient übrigens nur euer Anwalt und nicht ihr.)

Falls es zu Streitigkeiten kommen sollte, kann es von Vorteil sein, wenn ihr von der rechtswidrigen Veröffentlichung einen Screenshot habt. Dazu installiert ihr entweder ein kostenloses Programm oder nutzt die Print-Taste auf eurem Rechner. Falls ihr dann eine E-Mail schickt, laßt euch den Empfang bestätigen, bei einem Fax hebt das Protokoll auf.

Solltet ihr auf einer Seite tatsächlich kein Impressum finden, was ebenfalls rechtswidrig wäre, könnt ihr über einen Unix-Rechner eine Whois-Abfrage machen. Wenn euch kein Unix-Rechner zur Verfügung steht, könnt ihr eine solche Abfrage auch über folgenden Web-Client machen: http://www.gulli.com/tools/whois/. Dort gebt ihr einfach die Domain z.B. „gedichte.com“ ein und klickt auf go.

Urheberschaft beweisen

Es kann unter Umständen dazu kommen, dass ihr eure Urheberschaft beweisen müßt. Das könnt ihr auf verschiedene Wege tun. Am einfachsten ist es, wenn ihr beweist, dass ihr der/die Erste ward, der/die das Gedicht veröffentlicht hat. Dabei hilft euch jede Veröffentlichung mit Zeitstempel, z.B. ein Eintrag in einem öffentlichen, nicht von euch administrierten Forum, ein Cache oder ein Screenshot mit Datum. Falls ihr mit einem Text öfter im Netz vertreten seid, kann auch Gewicht haben, dass ihr als Urheber öfter genannt seid, als bpsw. der Plagiator. (Deshalb ist es vielleicht überhaupt sinnvoll, auch dafür zu sorgen, dass das so bleibt.) Außerdem könnt ihr Zeugen bereitstellen, die für euch aussagen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, schickt sein Gedicht in einem versiegelten Umschlag per Einschreiben an sich selbst. Der Brief bekommt dann einen amtlichen Zeitstempel bei der Post. Zuhause öffnet ihr ihn nicht. Erst wenn es um die Wurst geht, also ihr in echter Bedrängnis seid, eure Urheberschaft beweisen zu müssen, öffnet ihr den Brief unter Zeugen.

Lizenzen

Wenn ihr z.B. wie ich, den Open Access Gedanken unterstützt, und die kostenlose, öffentliche Zugänglichkeit eurer kreativen Werke sicher stellen wollt, könnt ihr nach §31 UrhG allgemeine oder spezielle Nutzungsrechte, sogenannte Lizenzen oder Commons aussprechen. Auf Creative Commons könnt ihr euch rechtlich wasserdichte Lizenzen zusammenbasteln oder ihr denkt euch selbst was aus, nur juristisch wasserdicht muß es eben sein. Ich erlaube z.B. generell die Veröffentlichung meiner Gedichte, sofern einige Bedingungen eingehalten werden, wie z.B. die Nennung meines Namens. Ihr könnt über Lizenzen aber auch eure Vergütung bei Print-Veröffentlichungen regeln, denn auch darauf habt ihr laut UrhG ein Recht [§32(1)].

Wie finde ich Rechtsverstöße?

Den einen macht nicht heißt, was er nicht weiß, den anderen schon. Falls ihr euch sicher seid, dass es euch egal ist, was mit euren Texten im Netz passiert, könnt ihr diesen Abschnitt außer Acht lassen. Für alle anderen hat sich folgende Methode bewährt:

Da man davon ausgehen kann, dass die poetischen Verse eines Gedichtes relativ einmalig sind, nehmt ihr einfach eine charakteristische Zeile aus eurem Gedicht (nicht den Titel) und gebt ihn in Gänsefüßchen, „ein Vers aus meinem Gedicht“, bei Google oder MSN oder einer anderen Suchmaschine ein. Die Suche liefert euch dann alle von der Maschine indizierten Seiten, auf der sich diese Zeile in genau der Form befindet. Die Ergebnisse könnt ihr euch dann genauer angucken.

und sonst?

Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privatleute ganz unterschiedlich reagieren, wenn sie auf Rechtsverstöße angesprochen werden. Die einen argumentieren unsinnig oder beschimpfen euch, die anderen erzählen, sie hätten nichts davon gewußt. Wie dem auch sei, ich halte es für wichtig, sie trotzdem über das Urhebergesetz aufzuklären und darauf hinzuweisen, dass es auch für Veröffentlichungen im Internet gilt. Provider oder sonstige Anbieter kennen sich mit den rechtlichen Grundlagen eigentlich genug aus und reagieren meist sehr schnell.

Letztlich bleibt zu sagen, dass es in den wenigsten Fällen ein Zeichen von erhabener Kunst ist, wenn ein Gedicht rechtswidrig veröffentlicht wird. Es zeugt meist nur von der Ahnungslosigkeit der Verantwortlichen. Also keine falschen Hoffnungen, ihr Sprachgenies! 😉

© Claude LeVampyre
http://abgedichtet.org

Dieser Text darf gerne, auch in gekennzeichneten Auszügen, kopiert und veröffentlicht werden, vorausgesetzt er bleibt weiterhin kostenlos zugänglich und sein Verfasser und die Quelle bleiben weiterhin genannt.