Freiheit für Befriedigung

Im Artikel „Eine Zensur findet nicht statt“ hatte ich vom Fall eines befreundeten Dichters berichtet, der ein Sonett aus der Sicht eines Pädophilen veröffentlicht hatte und daraufhin wegen der Verbreitung von Kinderpornographie angeklagt wurde. Dieses Verfahren ist nun eingestellt, das Gedicht wieder verfügbar und noch besser, sein Verfasser hat die amtliche Beglaubigung, dass er Kunst verfaßt hat und keine Pornographie. Das ist doch mal was. Da hatte also zumindest der Richter noch etwas in der Birne. Glückwunsch.

3 Kommentare zu “Freiheit für Befriedigung”

  1. Hojaro
    Oktober 20th, 2006 18:18
    1

    Sehr gut! Es freut mich zu hören, dass man als Dichter noch die künstlerische Freiheit für sich beanspruchen kann.

  2. anon.
    Oktober 25th, 2006 14:21
    2

    Guest Said:
    Wie wäre es, wenn du es hier reinstellst, damit man sich selber ein Bild darüber machen kann?

    LeV Said:
    Nein, das geht aus zwei plausiblen Gründen leider nicht. Erstens hat mich der Verfasser gebeten, es VORERST nicht zu veröffentlichen und zweitens würde auch ich mich der Verbreitung von Kinderpronographie strafbar machen, FALLS das Urteil dementsprechend ausfallen sollte.

    Guest Says:
    Steht es jetzt in deiner Macht, das Kunstwerk in der Tradition von „Shakespeare, Gryphius, Rilke, Baudelaire und vielen anderen Größen der Dichtkunst“ vorzuzeigen?

    Lass uns doch alle schauen, wie dämlich und kunstfeindlich die Staatsanwaltschaft ist! Lass uns die kleine Tochter jetzt ficken!

  3. LeV
    Oktober 25th, 2006 16:20
    3

    Hallo Gast, du kannst dir das Gedicht inzwischen wieder im Netz anschauen, z.B. hier. Viel Spaß beim Lesen und darüber Nachdenken.

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